§ 24
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SchBerG/24#abs-1 (1) Gegen den Festsetzungsbescheid steht den Beteiligten innerhalb zweier Wochen nach Zustellung das Rechtsmittel der Beschwerde zu.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SchBerG/24#abs-2 (2) Über die Beschwerde entscheidet die Aufsichtsbehörde.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SchBerG/24#abs-3 (3) Die Entscheidung über die Beschwerde ist den am Festsetzungsverfahren Beteiligten zuzustellen.