Gesetze / Schutzbereichgesetz

SchBerG

§ 24

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SchBerG/24#abs-1 (1) Gegen den Festsetzungsbescheid steht den Beteiligten innerhalb zweier Wochen nach Zustellung das Rechtsmittel der Beschwerde zu.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SchBerG/24#abs-2 (2) Über die Beschwerde entscheidet die Aufsichtsbehörde.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SchBerG/24#abs-3 (3) Die Entscheidung über die Beschwerde ist den am Festsetzungsverfahren Beteiligten zuzustellen.

§ 23 § 25