Gesetze / Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz
SaubFahrzeugBeschG§ 1 Allgemeiner Anwendungsbereich
Stand: 15.06.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SaubFahrzeugBeschG/1#abs-1 (1) Dieses Gesetz regelt Mindestziele und deren Sicherstellung bei der Beschaffung bestimmter Straßenfahrzeuge und Dienstleistungen, für die diese Straßenfahrzeuge eingesetzt werden, durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SaubFahrzeugBeschG/1#abs-2 (2) Soweit in diesem Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes nichts anderes geregelt ist, sind die allgemeinen vergaberechtlichen Vorschriften anzuwenden.