Gesetze / Sanierungshilfengesetz

SanG

§ 4 Verwaltungsvereinbarung

Stand: 10.06.2019

Bund

Die Auszahlung der Sanierungshilfen erfolgt auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung, die das Nähere nach Maßgabe dieses Gesetzes regelt.

§ 3