Gesetze / Saatgutverkehrsgesetz

SaatG

§ 39 Zusammensetzung der Sortenausschüsse

Stand: 10.06.2019

Bund

Die Sortenausschüsse bestehen jeweils aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Der Vorsitzende und die Beisitzer sind vom Präsidenten bestimmte Mitglieder des Bundessortenamtes.

§ 38 § 40