Gesetze / Saatgutverkehrsgesetz
SaatG§ 39 Zusammensetzung der Sortenausschüsse
Stand: 10.06.2019
Die Sortenausschüsse bestehen jeweils aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Der Vorsitzende und die Beisitzer sind vom Präsidenten bestimmte Mitglieder des Bundessortenamtes.