Gesetze / Saatgutverordnung

SaatV

§ 9 Mitteilung des Ergebnisses der Feldbestandsprüfung

Stand: 10.06.2019

Bund

Die Anerkennungsstelle teilt dem Antragsteller und dem Vermehrer das Ergebnis der Feldbestandsprüfung sowie das Ergebnis der Prüfung des Bestandes von Stecklingen im Ansaatjahr schriftlich oder elektronisch mit; im Falle mehrfacher Feldbesichtigung oder Nachbesichtigung jedoch erst nach der letzten Besichtigung.

§ 8 § 10