Gesetze / Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an das Wirtschafts- und Handelsbüro der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China in Berlin
SVwHKVorRVArt 20 Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Verordnung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SVwHKVorRV/20#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SVwHKVorRV/20#abs-2 (2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Jahres außer Kraft, in dem das Büro geschlossen wird.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SVwHKVorRV/20#abs-3 (3) Der Tag des Inkrafttretens und der Tag des Außerkrafttretens sind im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.