Gesetze / Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an das Wirtschafts- und Handelsbüro der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China in Berlin

SVwHKVorRV

Art 16 Beachtung der deutschen Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SVwHKVorRV/16#abs-1 (1) Alle Personen, die Vorrechte und Immunitäten nach dieser Verordnung genießen, sind unbeschadet derselben verpflichtet, die deutschen Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften zu beachten.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SVwHKVorRV/16#abs-2 (2) Die Geschäftsräume des Büros dürfen nicht in einer Weise benutzt werden, die mit der Wahrnehmung seiner Aufgaben unvereinbar ist.

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