Gesetze / Achtes Gesetz zur Änderung des Selbstverwaltungsgesetzes
SVwGÄndG 8Art 4 § 3
Stand: 10.06.2019
Das Selbstverwaltungsgesetz sowie die zu seiner Änderung und Durchführung erlassenen Vorschriften gelten im Saarland in der im übrigen Bundesgebiet geltenden Fassung; entgegenstehende und inhaltsgleiche Vorschriften treten außer Kraft.