Gesetze / Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung
SVHV§ 3 Grundsatz der Gesamtdeckung
Stand: 10.06.2019
Alle Einnahmen dienen als Deckungsmittel für alle Ausgaben. Auf die Verwendung für bestimmte Zwecke dürfen Einnahmen beschränkt werden, soweit dies durch Gesetz vorgeschrieben oder im Haushaltsplan zugelassen ist.