Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten/zur Sozialversicherungsfachangestellten
SVFAngAusbV 1997§ 2 Ausbildungsdauer
Stand: 10.06.2019
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten/zur Sozialversicherungsfachangestellten
SVFAngAusbV 1997Stand: 10.06.2019
Die Ausbildung dauert drei Jahre.