Gesetze / Fremdrenten- und Auslandsrentengesetz
SVFAG(XXXX) §§ 8 u. 9
Stand: 10.06.2019
Für (XXXX) §§ 8 u. 9 SVFAG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.