Gesetze / Gesetz zu dem Abkommen vom 8. Oktober 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien über Sozialversicherung
SVAbkINGArt 3
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SVAbkING/3#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SVAbkING/3#abs-2 (2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 14 Absatz 2 und die Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens nach ihrem Artikel 5 Absatz 1 in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.