Gesetze / Gesetz über das Abkommen vom 5. Mai 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über Sozialversicherung nebst Schlußprotokoll und Zusatzvereinbarung
SVÜbkITAGArt 4
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SV%C3%9CbkITAG/4#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
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