Gesetze / Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetz
SUG§ 15 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1
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- OVG Saarland, 29.11.2005 – 3 W 19/05Zitiert von 14
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 15 SUG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.