Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung eines nationalen Mechanismus aller Länder nach Artikel 3 des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
STV_FOLTER_2010§ 2
Stand: 01.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/STV_FOLTER_2010/2#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/STV_FOLTER_2010/2#abs-2 (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 11 Satz 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Potsdam, den 16. Februar 2010
Der Präsident
des Landtages Brandenburg
Gunter Fritsch
zum Staatsvertrag