Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen

STUDIENAKKREDITIERUNG

§ 1

Stand: 01.08.2026

Brandenburg2 Fassungen

Dem in Berlin am 1. Juni 2017 vom Land Brandenburg unterzeichneten Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Einzelnorm

§ 2