Gesetze / Sonderungsplanverordnung
SPV§ 2 Gestaltung des Sonderungsplans
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2
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- OVG Saarland, 24.03.2022 – 2 C 108/20Zitiert von 5
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.02.2022 – L 7 KA 10/18Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Der Sonderungsplan ist nach den in §§ 3 bis 5 bestimmten Grundsätzen zu gestalten. Hierbei sind die für die einzelnen Arten der Sonderungsverfahren in den Anlagen 1 bis 6 zu dieser Verordnung festgelegten Muster zu verwenden. Die zeichnerische Ausgestaltung richtet sich nach Landesrecht.