Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach § 107 Abs. 4 BBergG
Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach …§ 6
Stand: 26.08.2026
Die in der Stadt Oberwiesenthal gelegenen und in der Anlage 6 näher bezeichneten Teile des Baubeschränkungsgebietes BBG -4 Hammerunterwiesenthal – Richterbruch werden aufgehoben.