Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach § 107 Abs. 4 BBergG
Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach …§ 2
Stand: 26.08.2026
Das in der Stadt Aue gelegene und in der Anlage 2 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG -6 Aue-Auerhammer wird aufgehoben.