Gesetze / Landesrecht Sachsen / Zweite Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach § 107 Abs. 4 BBergG
Zweite Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von …Artikel 7
Stand: 26.08.2026
Das in der Gemeinde Tiefenbach gelegene und in der Anlage 7 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG -36 Arnsdorf wird aufgehoben.