Gesetze / Landesrecht Sachsen / Zweite Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach § 107 Abs. 4 BBergG
Zweite Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von …Artikel 3
Stand: 26.08.2026
Das in der Stadt Dresden und der Stadt Heidenau gelegene und in der Anlage 3 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG -23 Luga/Fläche B wird aufgehoben.