Gesetze / Landesrecht Sachsen / Zweite Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach § 107 Abs. 4 BBergG
Zweite Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von …Artikel 21
Stand: 26.08.2026
Das in der Gemeinde Trebendorf gelegene und in der Anlage 21 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG -171 Ton Mühlrose 4 wird aufgehoben.