Gesetze / Landesrecht Sachsen / Erste Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach § 107 Abs. 4 BBergG
Erste Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten …Artikel 5
Stand: 26.08.2026
Die Karten und Pläne, die Bestandteil dieser Aufhebungsverordnung sind, werden gemäß § 107 Abs. 4 in Verbindung mit Absatz 2 BBergG zu jedermanns Einsicht archivmäßig gesichert beim Sächsischen Oberbergamt niedergelegt.