Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Partheaue“
Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Änderung der Abgrenzung des …§ 2 Ausgliederungsgegenstand
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-9265/2#abs-1 (1) Das Ausgliederungsgebiet hat eine Größe von etwa 0,97 ha. Es umfasst nach dem Stand der automatisierten Liegenschaftskarte des Landesvermessungsamtes Sachsen (Übermittlungsstand August 2006) auf dem Gebiet der Gemeinde Borsdorf, Gemarkung Panitzsch die Flurstücke 312 b (teilweise) und 312/61 (teilweise).
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-9265/2#abs-2 (2) Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Übersichtskarte des Regierungspräsidiums Leipzig vom 6. Februar 2007 im Maßstab 1 : 15 000 und einer Karte des Regierungspräsidiums Leipzig vom 6. Februar 2007 im Maßstab 1 : 2 500 eingetragen. Es ist im Original grün umgrenzt (in den Vervielfältigungen schwarz umgrenzt) dargestellt. Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Linienaußenkante. Die Karte im Maßstab 1 : 2 500 ist Bestandteil der Verordnung.