Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Nationalparkregion Sächsische Schweiz
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die …Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2)
Stand: 26.08.2026
Grobbeschreibung der äußeren Grenze der Nationalparkregion und Lage des Nationalparkes in der Nationalparkregion
A. Äußere Grenze der Nationalparkregion (zugleich im Wesentlichen äußere Grenze des Landschaftsschutzgebietes):
1. Im Norden
Von der Staatsgrenze an der Grenzübergangsstelle Waldhaus ausgehend, folgt die Schutzgebietsgrenze der Alten Hohen Straße bis zum Schnittpunkt mit der westlichen Gemarkungsgrenze der Stadt Sebnitz. Der Gemarkungsgrenze und später der S 154 folgt die Schutzgebietsgrenze in nord-westlicher Richtung, umgeht westlich den Ortsteil Amtshainersdorf–Siedlung, verspringt auf die Zufahrt zum Lehngut, verläuft entlang dieser Zufahrt bis zum Ortsrand von Amtshainersdorf und in westlicher Richtung entlang dem Ortsrand bis zur Sebnitz. Die Grenze folgt nun der Sebnitz bis zum Schnittpunkt mit der Bahnlinie Bad Schandau – Sebnitz, folgt der Bahnlinie circa 900 m in südlicher Richtung, verspringt in westlicher Richtung bis zum südlichen Ortsrand von Ulbersdorf, umgeht Ulbersdorf süd-westlich bis sie auf die S 165 trifft. Weiter folgt die Grenze der S 165 bis Lohsdorf, die Ortslage südlich umgehend bis zur Alten Böhmischen Glasstraße, dieser und der Straße zur Schäferei folgend bis zur Kreuzung S 165/S 156, entlang der S 156 bis zum Abzweig des Pirnaer Steigs, diesem bis zur Einmündung in den Polenztalweg bei der Scheibenmühle folgend und weiter entlang dem Polenztalweg bis zur Einmündung in die S 161. Die Grenze folgt nun kurz der S 161 in nördlicher Richtung, verspringt über die Meisendelle in Richtung Zeschnig, umgeht Zeschnig südlich, folgt der Gemeindestraße bis zur S 163 und verläuft weiter entlang der S 163 bis zum Ortsrand von Hohburkersdorf, die Ortslage südlich umgehend folgt die Grenze weiter der Alten Hohburkersdorfer Straße bis die Lohmener Gemarkungsgrenze die Straße in nördlicher Richtung verlässt, entlang der Gemarkungsgrenze bis zum Schnittpunkt mit der S 164. Etwa 200 m der S 164 folgend, verspringt die Grenze entlang einer Hohlform in nördlicher Richtung bis zur S 161, entlang der S 161 bis zum Ortseingang von Dürrröhrsdorf, weiter entlang der Gemarkungsgrenze in westlicher später südlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der Bahnlinie Pirna – Dürrröhrsdorf östlich Porschendorf, der Bahnlinie in südlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der Lohmener Gemarkungsgrenze folgend. Die Schutzgebietsgrenze folgt nun der Gemarkungsgrenze in westlicher Richtung, verlässt die Gemarkungsgrenze südlich des Vogelberges in Richtung Liebethal, umgeht Liebethal östlich und südlich und stößt bei der Wasserkraftanlage Liebethal, ehemals Netz- und Seilwerke, auf die K 8713.
2. Im Westen
Die Schutzgebietsgrenze folgt der K 8713 bis Hinterjessen, umgeht entlang des Wesenitztales die Freizeitgärten und die Wohnsiedlung „Am Birkenweg“, kreuzt das Wesenitztal und verläuft weiter entlang der Westgrenze des Naturschutzgebietes „Wesenitzhang bei Zatschke“ bis zur Bahnlinie Pirna – Dürrröhrsdorf. Nach einer Strecke von circa 900 m entlang der Bahnlinie in östlicher Richtung verspringt die Grenze Richtung Zatschke, umgeht den Ortsteil nord-westlich, folgt dem Mockethaler Grund entlang des westlichen Ortsrands, umgeht das geschlossene Siedlungsband Posta, kreuzt auf Höhe des Mockethaler Grundes die Elbe und verläuft weiter in Richtung Cunnersdorf. Die Schutzgebietsgrenze verläuft entlang dem nördlichen und westlichen Rand der Ortsteile Cunnersdorf und Sonnenstein bis zum Schnittpunkt mit der B 172, weiter in westlicher Richtung entlang dem Nordrand der Viehleite, folgt in südlicher Richtung den östlichen Ortsrändern der Südvorstadt, von Rottwerndorf und Neundorf. Ab dem südlichen Ortseingang Neundorf folgt die Grenze der S 174 bis zum Schnittpunkt mit der K 8751, weiter entlang der K 8751, Bahra östlich umgehend, bis zur Einmündung in die S 171. Bis zur Grenzübergangsstelle Bahratal folgt die Grenze nun der S 171 und S 173 unter Umgehung von Markersbach und Hellendorf entlang der östlichen Ortsränder.
3. Im Süden und Osten
Zwischen den Grenzübergangsstellen Bahratal und Waldhaus verläuft die Schutzgebietsgrenze entlang der Staatsgrenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik.
B. Lage des Nationalparkes in der Nationalparkregion
Der Nationalpark besteht aus zwei Gebietsteilen, die von dem Landschaftsschutzgebiet im Wesentlichen umschlossen werden, jedoch nicht Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes sind. Die beiden Gebietsteile haben maßgeblichen Anteil an folgenden Naturraumeinheiten (in Anlehnung an Bernhardt et al. 1986):
1. Vordere Sächsische Schweiz
Felsgebiete im Bereich Bastei, Brand-Ochel und Uttewalde; Lilienstein; Polenztal; rechtsseitige Elbleiten
2. Hintere Sächsische Schweiz
Felsgebiete Schrammsteine, Zschand, Partschenhörner-Thorwalder Wände, Zahnsgrund; Winterberggebiet, Hohe Liebe, Hinterhermsdorfer Hochfläche, Wildensteiner Wald, Schmilkaer Ebenheit, Kirnitzschgebiet, rechtsseitige Elbleiten
C. Eingeschlossene Ortschaften
Eingeschlossene Ortschaften und ihre Ortsteile sind nicht Bestandteil der Schutzgebiete.