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Staatsvertrag über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Stiftung Kulturfonds

Eingangsformel

Stand: 26.08.2026

Sachsen

In dem Willen, die im Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland unerläßlichen gesetzlichen Grundlagen für die Organisation und Tätigkeit der am 24. September 1990 als Nachfolgeeinrichtung des Kulturfonds der Deutschen Demokratischen Republik errichteten und auf Grund des Einigungsvertrages im vereinten Deutschland als juristische Person weiter bestehenden Stiftung Kulturfonds zu schaffen, schließen

das Land Berlin,

das Land Brandenburg,

das Land Mecklenburg-Vorpommern,

der Freistaat Sachsen,

das Land Sachsen-Anhalt und

der Freistaat Thüringen

den nachstehenden Staatsvertrag.

Artikel 1