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Staatsvertrag über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Stiftung KulturfondsEingangsformel
Stand: 26.08.2026
In dem Willen, die im Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland unerläßlichen gesetzlichen Grundlagen für die Organisation und Tätigkeit der am 24. September 1990 als Nachfolgeeinrichtung des Kulturfonds der Deutschen Demokratischen Republik errichteten und auf Grund des Einigungsvertrages im vereinten Deutschland als juristische Person weiter bestehenden Stiftung Kulturfonds zu schaffen, schließen
das Land Berlin,
das Land Brandenburg,
das Land Mecklenburg-Vorpommern,
der Freistaat Sachsen,
das Land Sachsen-Anhalt und
der Freistaat Thüringen
den nachstehenden Staatsvertrag.