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Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über die …

Präambel

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Der Staatsvertrag regelt die Aufnahme der Mitglieder der Architektenkammer Sachsen-Anhalt in das Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen – im Folgenden Versorgungswerk genannt – und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten der Teilnehmenden am Versorgungswerk.

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