Gesetze / Landesrecht Sachsen / Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über die Aufnahme der Mitglieder der Architektenkammer Sachsen-Anhalt in das Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen
Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über die …Präambel
Stand: 26.08.2026
Der Staatsvertrag regelt die Aufnahme der Mitglieder der Architektenkammer Sachsen-Anhalt in das Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen – im Folgenden Versorgungswerk genannt – und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten der Teilnehmenden am Versorgungswerk.