Gesetze / Landesrecht Sachsen / Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten
Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und …Artikel 1 Allgemeines
Stand: 27.08.2026
Das Land Nordrhein-Westfalen errichtet die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG) als eine dem für das Gesundheitswesen zuständigen Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen unterstehende Einrichtung in Bonn.