Gesetze / Landesrecht Sachsen / Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über die grenzüberschreitende kommunale Zusammenarbeit in Zweckverbänden und durch Zweckvereinbarungen

Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über die …

Artikel 1

Stand: 26.08.2026

Sachsen

In den vertragschließenden Ländern können zur gemeinsamen Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben über die Landesgrenze hinweg nach Maßgabe der Artikel 2 und 3 Zweckverbände gebildet und Zweckvereinbarungen abgeschlossen werden.

Artikel 2