Gesetze / Landesrecht Sachsen / Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Länder
Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs …Artikel 3
Stand: 27.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5339/3#abs-1 (1) Die Kosten für Amtshandlungen in einem anderen Land trägt jedes Land selbst.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5339/3#abs-2 (2) Die Rechte und Pflichten in dienstrechtlicher Hinsicht bestimmen sich für die Bediensteten, die in einem anderen Land tätig werden, nach den Gesetzen und den sonstigen Bestimmungen ihres eigenen Landes.