Gesetze / Landesrecht Sachsen / Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Länder

Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs …

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Stand: 27.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5339/3#abs-1 (1) Die Kosten für Amtshandlungen in einem anderen Land trägt jedes Land selbst.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5339/3#abs-2 (2) Die Rechte und Pflichten in dienstrechtlicher Hinsicht bestimmen sich für die Bediensteten, die in einem anderen Land tätig werden, nach den Gesetzen und den sonstigen Bestimmungen ihres eigenen Landes.

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