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Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes …

§ 2 Ausgliederungsgegenstand

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5014/2#abs-1 (1) Das Ausgliederungsgebiet umfasst eine Fläche von circa 19,89 ha. Es beinhaltet auf dem Gebiet der Gemeinde Doberschütz, Gemarkung Mörtitz, Flur 5 Teile der Flurstücke 18/13, 19/1 und 23/30.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5014/2#abs-2 (2) Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Karte, bestehend aus einem Auszug der Flurstückskarte der Gemarkung Mörtitz, Flur 5 des Staatlichen Vermessungsamtes Torgau vom 6. Januar 2005, im Maßstab 1 : 3 000 im Original grün (Kopie schwarz) umgrenzt dargestellt. Die Karte ist Bestandteil dieser Verordnung.

Die Verordnung mit Karte wird beim Regierungspräsidium Leipzig, in 04107 Leipzig, Braustraße 2, Zimmer 442, auf die Dauer von zwei Wochen, beginnend am achten Tag nach Verkündung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt, zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5014/2#abs-3 (3) Die Verordnung mit Karte ist nach Ablauf der Auslegungsfrist beim Regierungspräsidium Leipzig zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Dienstzeiten öffentlich niedergelegt.

§ 1 § 3