Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes „Dübener Heide“
Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes …§ 2 Ausgliederungsgegenstand
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5011/2#abs-1 (1) Das Ausgliederungsgebiet umfasst eine Fläche von 1,94 ha. Es beinhaltet auf dem Gebiet der Gemeinde Doberschütz, Gemarkung Doberschütz, Flur 1 Teile der Flurstücke 134/2, 134/4, 134/5, 608/134 und der Flur 4 die Flurstücke 1/2, 3/2, 3/5, 13/2 sowie Teile der Flurstücke 3/4, 7/3 und 13/2.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5011/2#abs-2 (2) Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Karte, bestehend aus einem Auszug der Liegenschaftskarte der Gemarkung Doberschütz für die Flur 1 und Flur 4 des Staatlichen Vermessungsamtes Torgau vom 8. November 2004, im Maßstab 1 : 3 000 im Original grün (Kopie schwarz) umgrenzt dargestellt. Die Karte ist Bestandteil dieser Verordnung.
Die Verordnung mit Karte wird beim Regierungspräsidium Leipzig, in 04107 Leipzig, Braustraße 2, Zimmer 442 auf die Dauer von zwei Wochen, nach Verkündung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt, zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5011/2#abs-3 (3) Die Verordnung mit Karte ist nach Ablauf der Auslegungsfrist beim Regierungspräsidium Leipzig zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Dienstzeiten öffentlich niedergelegt.