Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Änderung der Zonierung des Naturparks „Erzgebirge/Vogtland“ auf dem Gebiet der Stadt Schöneck
Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Änderung der Zonierung des Naturparks …§ 2 Gegenstand der Umzonierung
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5010/2#abs-1 (1) 1.
Fläche um den vorhandenen Skilift am Steinbruchweg auf der Gemarkung Eschenbach wird aus der Schutzzone II in die Entwicklungszone überführt (umzoniert).
Die Fläche umfasst auf der Gemarkung Eschenbach folgende Flurstücke: 585/1 teilweise, 584/1 teilweise, 583 teilweise, 582 teilweise und 581 teilweise.
Die Größe der umzonierten Fläche beträgt 2,95 ha.
2.
Fläche in nördlicher Richtung an 1. genannter Fläche angrenzend bis über den Würschnitzbach, circa 90 m östlich des oberen Herrenteiches auf der Gemarkung Schöneck wird aus der Schutzzone II in die Entwicklungszone überführt (umzoniert).
Die Fläche umfasst auf der Gemarkung Schöneck folgende Flurstücke: 837/1 teilweise, 829 teilweise, 835, 834, 830, 831, 832 und 833.
Die Größe der umzonierten Fläche beträgt 1,90 ha.
3.
Fläche im Nordosten des bebauten Stadtgebietes von Schöneck an der Bahnlinie südlich der Muldenstraße, von der Bahnlinie und Gewerbegebiet eingeschlossen auf der Gemarkung Schöneck wird aus der Schutzzone II in die Entwicklungszone überführt (umzoniert).
Die Fläche umfasst auf der Gemarkung Schöneck folgende Flurstücke: 2546/1, 2515, 2543/3, 2510/29 teilweise, 2499, 2500 und 2501.
Die Größe der umzonierten Fläche beträgt 3,65 ha.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5010/2#abs-2 (2) Die geänderten Naturparkgrenzen auf den Flächen nach Absatz 1 Nrn. 1 bis 3 sind in den Flurkarten 1 bis 4 des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 11. Mai 2005 im Maßstab 1:1 000 und 1:5 000 mit einer violett gefärbten Linie eingetragen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5010/2#abs-3 (3) Die Lage im Landschaftsraum ist in einer topographischen Übersichtskarte des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 11. Mai 2005 im Maßstab 1:25 000 mit einem Kreissymbol lokalisiert.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5010/2#abs-4 (4) Die vier Flurkarten und die topographische Übersichtskarte sind Bestandteil dieser Verordnung.