Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Änderung der Zonierung des Naturparks „Erzgebirge/Vogtland“ auf dem Gebiet der Gemeinde Heidersdorf
Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Änderung der Zonierung des Naturparks …§ 2 Gegenstand der Umzonierung
Stand: 26.08.2026
1. Eine Fläche westlich am Ortszentrum von Heidersdorf, südlich des Zechenweges und südwestlich des Kindergartens auf der Gemarkung Heidersdorf.
Die Fläche wird aus der Schutzzone II in die Entwicklungszone überführt (umzoniert).
Die Fläche umfasst auf der Gemarkung Heidersdorf folgende Flurstücke:
657/2, 657/3, 657/4, 657/5, 657/6, 657/7, 657/8, 657/9, 657/10 und 657/11 teilweise.
Die Größe der umzonierten Fläche beträgt 1,20 ha.
2. Die geänderte Naturparkgrenze mit der Fläche nach Absatz 1 ist in der Flurkarte des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 20. Dezember 2004 im Maßstab 1:2 730 mit einer violett gefärbten Linie eingetragen.
3. Die ungefähre Lage der Umzonierungsfläche ist in einer topographischen Übersichtskarte des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 20. Dezember 2004 im Maßstab 1:25 000 mit einem Kreissymbol lokalisiert.
4. Die Flurkarte und die Übersichtskarte sind Bestandteil dieser Verordnung.