Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Sächsische Schweiz“

Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des …

§ 2 Ausgliederungsgegenstand

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-4975/2#abs-1 (1) Die Ausgliederungsfläche befindet sich am nordöstlichen Ortsrand von Naundorf, oberhalb des Elbtals. Die Ausgliederungsfläche hat eine Größe von 8 065 m². Sie umfasst nach dem Stand vom 28. Januar 2004 auf dem Gebiet der Gemeinde Struppen, Gemarkung Naundorf, Landkreis Sächsische Schweiz, das Flurstück Nr. 1 teilweise.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-4975/2#abs-2 (2) Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 17. Februar 2004 im Maßstab 1 : 2 730 im Original schwarz schräg schraffiert eingezeichnet. Die Karte ist Bestandteil der Verordnung. Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Linienaußenkante der Grenzeintragung in der Flurkarte. Die Verordnung wird zusammen mit der Flurkarte im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet.

§ 1 § 3