Gesetze / Landesrecht Sachsen / Erste Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Änderung der Zonierung des Naturparks „Erzgebirge/Vogtland“ auf dem Gebiet der Gemeinde Sehmatal

Erste Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Änderung der Zonierung des …

§ 1 Änderung der Schutzvorschrift

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Auf den in § 2 näher dargestellten vier Flächen auf dem Gebiet der Gemeinde Sehmatal im Landkreis Annaberg wird die Grenze zwischen der Entwicklungszone und der Schutzzone II im Sinne von § 4 Abs. 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung über den Naturpark „Erzgebirge/Vogtland“ ( Naturparkverordnung Erzgebirge/Vogtland ) vom 9. Mai 1996 (SächsGVBl. S. 202, 380), die zuletzt durch Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 14. April 2003 (SächsGVBl. S. 112), geändert worden ist, wie folgt geändert (Umzonierung).

§ 2