Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Sächsische Schweiz“
Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des …§ 2 Ausgliederungsgegenstand
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-4968/2#abs-1 (1) Die Ausgliederungsfläche befindet sich am nordöstlichen Ortsausgang von Mittelndorf nördlich an die S 154 (Schandauer Straße, Richtung Sebnitz) angrenzend. Die Ausgliederungsfläche hat eine Größe von 4 245 m². Sie umfasst nach dem Stand vom 27. März 2002 auf dem Gebiet der Gemeinde Kirnitzschtal, Gemarkung Mittelndorf, Landkreis Sächsische Schweiz, die Flurstücke Nummer 248/2 teilweise, 249 teilweise, 250, 251/2 und 251/4.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-4968/2#abs-2 (2) Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 1. August 2003 im Maßstab 1 : 2 730 im Original grün schräg schraffiert eingezeichnet. Die Karte ist Bestandteil der Verordnung. Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Linienaußenkante der Grenzeintragung in der Flurkarte. Die Verordnung wird zusammen mit der Flurkarte im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet.