Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Sächsische Schweiz“
Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des …§ 1 Erklärung zum Ausgliederungsgebiet
Stand: 26.08.2026
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Gemeinde Struppen, Gemarkung Ebenheit, Landkreis Sächsische Schweiz, werden aus dem Landschaftsschutzgebiet „Sächsische Schweiz“, festgesetzt durch Beschluss des Rates des Bezirkes Dresden Nr. 78-15./56 vom 17. August 1956 (veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Sächsischen Zeitung Nummer 201 vom 29. August 1956), ausgegliedert.