Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Lauta-Hoyerswerda-Wittichenau“
Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des …§ 2 Ausgliederungsgegenstand
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-4945/2#abs-1 (1) Das Ausgliederungsgebiet hat eine Größe von etwa 43 674 m². Es umfasst nach dem Stand vom 6. Dezember 1999 auf dem Gebiet der Kreisfreien Stadt Hoyerswerda, Gemarkung Bröthen, Flur 3 die Flurstücke Nr. 74 (teilweise), 75 (teilweise), 76 (teilweise), 86/1 (teilweise) und 87/1 (teilweise).
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-4945/2#abs-2 (2) Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte vom 6. Dezember 1999 im Maßstab 1 : 2 500 grün umrandet eingezeichnet. Die Karte ist Bestandteil der Verordnung. Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Linienaußenkante der Grenzeintragung in der Flurkarte.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SN-4945/2#abs-3 (3) Die Verordnung mit Karte wird beim Regierungspräsidium Dresden in 01099 Dresden, Stauffenbergallee 2, auf die Dauer von zwei Wochen nach Verkündung dieser Verordnung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SN-4945/2#abs-4 (4) Die Verordnung mit Karte ist nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der in Absatz 3 näher bestimmten Stelle zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten niedergelegt.