Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes „Rabensteiner Wald-Pfaffenberg“
Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes …§ 2 Ausgliederungsgegenstand
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-4934/2#abs-1 (1) Die ausgegliederte Fläche hat eine Größe von zirka 20,3 Hektar und betrifft folgende Flurstücke:
auf dem Gebiet der Stadt Hohenstein-Ernstthal, Gemarkung Hohenstein:
1225/1 (teilweise), 1226 (teilweise), 1228 (teilweise), 1229, 1230/1 (teilweise), 1231/3, 1231/5, 1232/1, 1232/2, 1233/1, 1234/3, 1235/3;
auf dem Gebiet der Gemeinde Bernsdorf, Gemarkung Hermsdorf:
315/4 (teilweise), 315/5 (teilweise).
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-4934/2#abs-2 (2) Die ausgegliederte Fläche ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 11. Juli 2000 (Kartengrundlage: Übersichtsplan der Firmen Logplan Glauchau und SHN Beratende Ingenieure GmbH Chemnitz, Stand: 15. Juni 2000) im Maßstab 1 : 2 500 mit einer grünen Grenzlinie eingetragen. Soweit die grüne Grenzlinie an Flurstücksgrenzen entlang führt, bildet die Flurstücksgrenze die Grenze des Ausgliederungsgebietes. Ansonsten bildet die äußere Grenze der grünen Linie die Grenze des Ausgliederungsgebietes.
Die Flurkarte ist Bestandteil der Verordnung.