Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz vom 20. Juli 1981 zur Ausführung des Europäischen Übereinkommens vom 24. November 1977 über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland und des Europäischen Übereinkommens vom 15. März 1978 über die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz vom 20. …§ 2
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Dresden, den 5. August 1992
Der Ministerpräsident
In Vertretung
Stefanie Rehm
Die Staatsministerin für Kultus
Der Staatsminister des Innern
In Vertretung
Stefanie Rehm
Die Staatsministerin für Kultus