Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz vom 20. Juli 1981 zur Ausführung des Europäischen Übereinkommens vom 24. November 1977 über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland und des Europäischen Übereinkommens vom 15. März 1978 über die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz vom 20. …

§ 2

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Dresden, den 5. August 1992

Der Ministerpräsident

In Vertretung

Stefanie Rehm

Die Staatsministerin für Kultus

Der Staatsminister des Innern

In Vertretung

Stefanie Rehm

Die Staatsministerin für Kultus

§ 1