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Verfassung des Freistaates SachsenArtikel 12 [Grenzüberschreitende regionale Zusammenarbeit]
Stand: 26.08.2026
Das Land strebt grenzüberschreitende regionale Zusammenarbeit an, die auf den Ausbau nachbarschaftlicher Beziehungen, auf das Zusammenwachsen Europas und auf eine friedliche Entwicklung in der Welt gerichtet ist.