Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz zum Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Brandenburg sowie dem Freistaat Sachsen über die Errichtung des Bistums Görlitz

Gesetz zum Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Brandenburg sowie dem …

Artikel 2 Schlußbestimmung

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-3676/2#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-3676/2#abs-2 (2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 8 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 23. Juni 1994

Der Landtagspräsident

Erich Iltgen

Der Ministerpräsident

Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Der Staatsminister der Justiz

Steffen Heitmann

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