Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz zum Staatsvertrag über die Auflösung der Akademie der Künste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik und zur Bestandssicherung des Tanzarchivs Leipzig
Gesetz zum Staatsvertrag über die Auflösung der Akademie der Künste der ehemaligen …Artikel 3
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-3438/3#abs-1 (1) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-3438/3#abs-2 (2) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Dresden, den 16. Dezember 1992
Der Landtagspräsident
Erich Iltgen
Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
Der Staatsminister
für Wissenschaft und Kunst
Prof. Dr. Hans Joachim Meyer