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Gesetz zum Vertrag des Freistaates Sachsen mit dem Landesverband der Jüdischen GemeindenArtikel 2 Schlußbestimmungen
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-3394/2#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-3394/2#abs-2 (2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 8 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Dresden, den 8. Juli 1994
Der Landtagspräsident
Erich Iltgen
Der Ministerpräsident
In Vertretung
Heinz Eggert
Der Staatsminister des Innern
Der Staatsminister der Justiz
Steffen Heitmann