Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz zu dem Abkommen zwischen den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland über die Genehmigung zur Führung akademischer Grade ausländischer Hochschulen und entsprechender ausländischer staatlicher Grade vom 29. Oktober 1992
Gesetz zu dem Abkommen zwischen den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland über die …Artikel 1
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-3371/1#abs-1 (1) Dem Abkommen vom 29. Oktober 1992 zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen über die Genehmigung zur Führung akademischer Grade ausländischer Hochschulen und entsprechender ausländischer staatlicher Grade wird zugestimmt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-3371/1#abs-2 (2) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.