Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz zum Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und den Ländern Sachsen-Anhalt, Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die Errichtung des Bistums Magdeburg
Gesetz zum Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und den Ländern Sachsen-Anhalt …Artikel 1 Zustimmung zum Vertrag
Stand: 26.08.2026
Dem am 13. April 1994 unterzeichneten Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und den Ländern Sachsen-Anhalt, Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die Errichtung des Bistums Magdeburg einschließlich des Schlußprotokolls wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.