Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Energieeinsparung
Gesetz über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Energieeinsparung§ 4 Inkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Dresden, den 24. April 1996
Der Landtagspräsident
Erich Iltgen
Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
Der Staatsminister des Innern
Klaus Hardraht