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Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Magdeburg für das …

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Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-2534/2#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-2534/2#abs-2 (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 4 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 27. September 1995

Der Landtagspräsident

Erich Iltgen

Der Ministerpräsident

in Vertretung

Dr. Hans Geisler

Der Staatsminister

für Soziales, Gesundheit und Familie

Der Staatsminister der Justiz

Steffen Heitmann

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