Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz zum Staatsvertrag über die Bildung eines Gemeinsamen Prüfungsamtes zur Abnahme der Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Gesetz zum Staatsvertrag über die Bildung eines Gemeinsamen Prüfungsamtes zur Abnahme der …Artikel 1
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-2446/1#abs-1 (1) Dem vom 1. bis 12. April 2005 von dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern und dem Freistaat Sachsen geschlossenen Staatsvertrag über die Bildung eines Gemeinsamen Prüfungsamtes zur Abnahme der Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wird zugestimmt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-2446/1#abs-2 (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.