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Gesetz zum Staatsvertrag über die Bildung eines Gemeinsamen Prüfungsamtes zur Abnahme der …

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Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-2446/1#abs-1 (1) Dem vom 1. bis 12. April 2005 von dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern und dem Freistaat Sachsen geschlossenen Staatsvertrag über die Bildung eines Gemeinsamen Prüfungsamtes zur Abnahme der Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wird zugestimmt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-2446/1#abs-2 (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

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